Die Einwohnerkontrolle

Bei Wohnsitznahme in der Gemeinde melden sich Neuzuzüger innert zehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Mitzubringen sind der Heimatschein und das Familienbüchlein, bzw. der Reisepass für ausländische Staatsangehörige. Schweizer im wehrpflichtigen Alter melden sich innert acht Tagen unter Vorlage des Dienstbüchleins, beim Sektionschef, Zivilschutzpflichtige bei der Zivilschutzstelle an.

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind umgehend der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

Die Abmeldung bei Wegzug aus der Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe des Schriften-empfangsscheines. Dabei können die hinterlegten Ausweispapiere abgeholt werden. Dienstpflichtige melden sich beim Sektionschef beziehungsweise bei der Zivilschutzstelle ab.

Geburten sind immer beim Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden. Bei einer Spitalgeburt macht das Zivilstandsamt der Spitalgemeinde den Geburtseintrag.

Bei Eheschliessungen melden sich Braut und Bräutigam rund zwei Monate vor dem geplanten Heiratsdatum gemeinsam beim Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Ist einer der Partner ausländischer Staatsangehöriger, sollte genügend Zeit für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen eingerechnet werden.

Meldungen über Todesfälle nimmt das Zivilstandsamt des Sterbeortes entgegen. In Walchwil vereinbart und koordiniert das Zivilstandsamt mit dem Pfarramt das Bestattungsdatum und regelt die Bestattungsart.