Die Einwohnergemeinde

Die Einwohnergemeinde umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen. Oberstes Gemeindeorgan sind die stimmberechtigten Einwohner, die ihre Rechte an der Urne oder in der Gemeindeversammlung ausüben. In gemeindlichen, kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten gilt das Stimmrechtsalter ab dem vollendetet 18. Altersjahr.

Der Gemeinderat Walchwil besteht aus fünf Mitgliedern und dem Gemeindeschreiber mit beratender Stimme. Er besorgt die Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht durch Gesetz oder Gemeindebeschluss einem anderen Organ zugewiesen sind. Es obliegt ihm auch die Organisation der Gemeindeverwaltung und der Vollzug der Gemeindebeschlüsse. In Walchwil werden die Mitglieder des Einwohnerrates vom Stimmvolk an der Urne gewählt. Ordentliche Gemeindeversammlungen sind die Rechnungsgemeinde im Juni und die Budgetgemeinde im Dezember. Die vom Volk gewählte Rechnungsprüfungskommission prüft die Rechnungsführung der Gemeinde und ihrer Institutionen und kontrolliert, ob Voranschlag und Rechnung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Gliederung der Gemeindeverwaltung stimmt mit dem Ressort der Gemeinderäte überein. Der Gemeindeschreiber ist Verwaltungschef und sorgt für die Koordination der einzelnen Abteilungen.

Viele Dienstleistungen der Gemeinde funktionieren rund um die Uhr. Dafür sorgt die Gemeinde-verwaltung, die sich als modernes Dienstleistungsunternehmen versteht. Hauptziel der verschiedenen Dienststellen ist es, den Einwohnern das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Der Gemeindeführungsstab nimmt seine Tätigkeit in Notsituationen auf, um die Sicherheit der Bevölkerung jederzeit zu gewährleisten.

Im Kantonsparlament stellt Walchwil zwei Kantonräte, die im Majorz gewählt werden.

Tragpfeiler und Stützen der politischen Willensbildung in der Gemeinde sind die politischen Parteien CVP (Christlichdemokratische Volkspartei), FDP (Freisinnigdemokratische Partei), SVP (Schweizerische Volkspartei) und SP (Sozialdemokratische Partei).